LERNMITTEL@geb-stuttgart.de
Die Lernmittelfreiheit wird an Ihrer Schule nicht umgesetzt? Sie bezahlen z. B. für Arbeitshefte und Lektüren?
Oder Sie haben Fragen, die Sie hier nicht beantwortet finden?
Dann schreiben Sie uns an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der GEB fordert die gesetzeskonforme Umsetzung der Lernmittelfreiheit
Mit einem Schreiben an alle Schulleitungen hat der GEB alle Schulleitungen aufgefordert, die Lernmittelfreiheit gesetzeskonform umzusetzen. Unsere Forderung nach Erhöhung des Schulbudgets für Lernmittel geht ins Leere, wenn weiterhin (über alle Schularten hinweg) bis zu 30 % der dafür vorgesehenen Mittel nicht für Lernmittel verwendet werden!
Dabei wurde auch auf frühere Schreiben und auf Schreiben der Bürgermeisterin Frau Dr. Eisenmann sowie des Schulverwaltungsamtes zur Verwendung des Bonus-Card-Budgets verwiesen. Diese finden Sie ebenfalls hier auf der Homepage im Berech der Arbeitsgruppe "Recht und Haushalt”.
Infoschreiben zur Lernmittelfreiheit für Schulleitungen, Lehrer und Eltern
Das folgende Infoschreiben zur Lernmittelfreiheit wurde mit der Bitte um Weiterleitung an die Stuttgarter Schulleitungen verteilt.
Lernmittelfreiheit 2013
Links zur Lernmittelfreiheit
Hier gibt es weitere Informationen zur Lernmittelfreiheit:
Listen der zugelassen Schulbücher
Hinweise der ARGE (Arbeitsgemeinschaften Gymnasialer Eltern in Baden-Württemberg)
Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim zur Lernmittelfreiheit
Seite 1 von 2